CBD GESETZESLAGE

CBD WIKI

Ihr fragt euch bestimmt, ob wir die Guten sind?

 

Cannabidiol ist in Deutschland seit dem 03. März 2020 vollkommen legal. CBD darf in Form eines Nahrungsergänzungsmittels ohne Heilversprechen rechtlich abgesichert in Deutschland gehandelt und somit verkauft sowie erworben werden. Cannabidiol hat in Deutschland denselben Status wie zahlreiche andere Supplements und somit etwa Vitamine, Mineralstoffe und Spurenelemente sowie weitere Nahrungsergänzungsmittel.

Somit können unterschiedlichste CBD Produkte, wie etwa unsere GUMYZ CBD Gummibärchen auch jederzeit bedenkenlos und vollkommen legal gekauft und konsumiert werden. Mit THC hat CBD rechtlich nichts zu tun. Während THC illegal ist, kann man CBD in Deutschland genauso einfach und rechtlich abgesichert erwerben, wie auch zahlreiche andere Nahrungsergänzungsmittel.

Der Konsum von CBD in Deutschland war übrigens bereits vor der eindeutigen Legaliserung des Verkaufs von CBD legal. Mittlerweile wurde auch die unbestrittene Legalität des Verkaufs von CBD-haltigen Produkten gesetzlich festgelegt. Zuvor war der Verkauf von CBD in Deutschland eine Grauzone im Gesetz. Das war aber für Konsumenten stets irrelevant. Denn solange der THC Wert 0,2% nicht überstieg, waren CBD Produkte für Konsumenten bereits zuvor legal. Mittlerweile ist das auch auf den gesamten Handel von CBD zutreffend.

Der Reinstoff Cannabidiol ist keine Droge und unterliegt somit nicht dem Betäubungsmittelgesetz. Generell gilt: Bei CBD-Produkten darf der Grenzwert von 0.2% THC nicht überschritten werden. Diese Grenze wird bei jeglichen in Deutschland käuflich erwerblichen Produkten beachtet. Unsere GUMYZ CBD Gummibärchen enthalten beispielsweise überhaupt kein THC.

Autofahren unter Einfluss von CBD ist in Deutschland gestattet und somit auch vollkommen straffrei. Da CBD auch keine nennenswerte Veränderung des Bewusstseinszustands bewirkt, kann ein Fahrzeug damit auch ohne Weiteres sicher gelenkt werden.

Verantwortlich für die Legalisierung des Verkaufs von CBD Produkten in Deutschland war übrigens die von der European Industrial Hemp Association (EIHA) bewirkte Überzeugung des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hinsichtlich der nicht zutreffenden Klassifizierung von CBD als sogenanntes Novel Food. So werden jegliche Lebensmittelbestandteile bezeichnet, welche vor dem 15.05.1997 nicht weitgehend verwendet worden sind. Die dazugehörige Pressemitteilung findest Du übrigens hier.

Da die Hanfpflanze bereits viel länger Anwendung findet, kann auch CBD somit nicht in Form eines neuartigen Inhaltsstoffs bezeichnet werden.